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Neugeborenes hinzuversichern

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes

Sie sind bereits drei Monate bei der DKV krankenversichert? Dann können Sie jetzt Ihr neugeborenes Kind ganz einfach rückwirkend ab Geburt entsprechend Ihrem Versicherungsschutz versichern. Und das ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten! Dies gilt sowohl für private Voll- als auch für Zusatzversicherungen.

Dieses Angebot können Sie 2 Monate ab Geburt Ihres Kindes wahrnehmen.

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